Bienvenue en Alsace-Moselle

Es gibt gute Gründe weswegen man das Elsass liebt. Das ist zum Einen der gute Wein, das gute Essen und das “savoir vivre”, zum Anderen haben wir hier, im Gegensatz zu den anderen Departements, ein lokales Insolvenzrecht, die „faillite civile“.
Dieses Recht ermöglicht eine Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung unter Verzicht der in Deutschland zwingend vorgeschriebenen “Wohlverhaltensphase” von 6-8 Jahren. Die reine Verfahrensdauer in Frankreich beträgt ca. 10-12 Monate. Zusätzlich müssen mindestens 6 Monate Vorlaufzeit zur Dokumentation des Lebensmittelpunktes vor Antragstellung hinzu gerechnet werden.
Dieses lokale Insolvenzrecht (Frankreich Insolvenz) ist durch EU-Verordnung N°1346/2000 vom 29.Mai 2000 ausdrücklich bestätigt worden und für alle EU-Bürger in Anspruch zu nehmen.
Es entspricht auch dem „ordre Public“ und wird EU-weit anerkannt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rechtes ist entsprechend des article L.670-1 du code de commerce, dass der oder die Betroffene eine natürliche Person ist, die Ihren Lebensmittelpunkt in den Departements 68 Haut-Rhin, 67 Bas-Rhin oder 57 Moselle hat und die Verbindlichkeiten die Person als solche betreffen. Selbständige Kaufleute, Freiberufler, Handwerker und Landwirte sind von diesem Verfahren ausgeschlossen sofern sie bei einer entsprechenden französischen Kammer registriert sind. Unseren Klienten wird regelmäßig zu einem abhängigen Arbeitsverhältnis in einem einheimischen Betrieb verholfen, sodass dieser Aspekt unberücksichtigt bleiben kann. Ferner darf kein privates Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnet worden sein.

Der Lebensmittelpunkt definiert sich regelmäßig durch das Vorhandensein einer Wohnung entsprechend des article 102 du Code Civil sowie weiterer relevanter Indizien die es unbedingt zu erfüllen gilt. Im Laufe der letzten Jahre ist die Rechtsprechung dazu übergegangen beim Fehlen wichtiger Indizien, die den Lebensmittelpunkt charakterisieren, die Verfahren mangels Zuständigkeit abzulehnen. Selbst im eröffneten Verfahren, kann der Insolvenzverwalter als Vertreter der Gläubiger das Verfahren blockieren wenn er der Meinung ist, daß die Domizilierung lediglich zur Benachteiligung der Gläubiger bestimmt ist und kein tatsächlicher Lebensmittelpunkt vorhanden ist.
Sie sehen wie wichtig es ist hier keine Fehler zu machen.
Eine weitere Voraussetzung ist die „bonne foi“, die Redlichkeit des Betroffenen. Regelmäßig müssen hier schwerwiegende Gründe vorliegen, die man in Deutschland auch mit dem Tatbestand des „Eingehungsbetruges“ sowie weiteren Straftatbeständen umschreiben könnte und auf die wir hier im Einzelnen nicht eingehen möchten, da wir solche Klienten nicht betreuen.
Die wichtigste Voraussetzung ist die „insolvabilité notoire“, die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit. Hier prüft das Gericht die persönliche Situation des Betroffenen, d.h. die individuelle Möglichkeit des Antragstellers (Alter, Ausbildung, Einkommen) die Schulden im Rahmen eines Zahlungsplanes in einer überschaubaren Zeit (bis zu 10 Jahre) zu tilgen, sofern die Verbindlichkeiten in diesem Zeitraum zu begleichen sind. Auch auf diesen Aspekt möchten wir im Einzelnen nicht eingehen, da sich unsere Klienten mit Verbindlichkeiten in 6-7 stelliger Größenordnung konfrontiert sehen und eine Verfahrenseinstellung, aufgrund des geringen Einkommens, mangels Masse angestrebt wird.

Unsere Dienstleistung besteht darin, eine lebensnahe Infrastruktur für den Betroffenen herzustellen, die auch einer gerichtlichen Nachprüfung standhält. Diese Infrastruktur sollte 1:1 einer vergleichbaren Lebenssituation entsprechen und nachvollziehbar sein.
Durch die ständige juristische Kontrolle der aktuellen Rechtsprechung sind wir in der Lage die „Stimmung“ der hiesigen Gerichte in eine kompetente Begleitung des Verfahrens umzusetzen. Wir kümmern uns um Ihre Belange vor Ort und schaffen die verfahrensrechtlich notwendigen Strukturen um Ihr Verfahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Wir beschäftigen deutschsprachige Fachanwälte, Übersetzer und Steuerberater die sich mit der Thematik auskennen und Sie so vor unliebsamen Überraschungen bewahren.
Unsere Klienten sind grundsätzlich erfolgreiche Freiberufler und Selbständige, die aufgrund von fehlgeschlagenen Immobilienankäufen sowie Bank-und Finanzamtsverbindlichkeiten in eine persönliche Schieflage geraten sind, die so schnell als möglich überwunden werden soll und für die auch das „vereinfachte“ deutsche Insolvenzverfahren, welches im Jahr 2008 in Kraft treten wird und eine Wohlverhaltensphase von 6 Jahren vorsieht, keine Alternative darstellt.
Dabei geht es unseren Klienten weniger darum den günstigsten Anbieter zu finden, sondern vielmehr darum die bestmöglichste Betreuung vor Ort in Anspruch zu nehmen.
In Anbetracht der Tatsache, dass ein vertrauensvolles Miteinander während der gesamten Verfahrensdauer erforderlich ist, legen wir viel Wert auf ein persönliches Erstgespräch, in welchem wir zunächst das Für und Wider des Verfahrens, gemeinsam mit Ihnen, abwägen sollten.
Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächsterminum, denn nichts ersetzt ein persönliches Kennenlernen.
Das Elsass sollte auch für Sie in jeder Beziehung eine Reise wert sein……
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